GKV-Bei­trags­sta­bi­li­sie­rungs­ge­setz ver­ab­schiedet

Mit dem GKV-Bei­trags­sta­bi­li­sie­rungs­ge­setz soll die finan­zi­elle Situa­tion der gesetz­li­chen Kran­ken­kassen sta­bi­li­siert und ein Anstieg der (Zusatz-)Beiträge begrenzt werden. Dem Gesetz wurde mit Ände­rungen zuge­stimmt. Es ist zum 30.7.2026 mit ersten Strei­chungen wie z. B. der Strei­chung von Can­nabis-Blüten als Heil­mittel und Homöo­pa­thie für Kinder unter 12 Jahren in Kraft getreten. Wei­tere Ände­rungen greifen zum 1.1.2027 bzw. ab 1.1.2028 oder später.

Ver­gü­tungen der GKV dürfen grund­sätz­lich nur noch ent­spre­chend der tat­säch­li­chen Kos­ten­ent­wick­lung oder der Grund­lohn­rate steigen – maß­geb­lich ist der nied­ri­gere Wert. Für 2027 bis 2029 wird die Ober­grenze zusätz­lich um einen Pro­zent­punkt redu­ziert.

Die Ver­gü­tungs­stei­ge­rungen der Kli­niken und grund­sätz­lich die Pfle­ge­bud­gets werden begrenzt. Tarif­stei­ge­rungen ober­halb der maß­geb­li­chen Ober­grenze können nur noch teil­weise berück­sich­tigt werden. Zusätz­li­ches Per­sonal zur Erfül­lung bestimmter Per­so­nal­vor­gaben bleibt beson­ders berück­sich­tigt. Auch im ambu­lanten Bereich wird die Aus­ga­ben­ent­wick­lung stärker an die Ein­nahmen der Kran­ken­kassen gekop­pelt. Durch ein Zweit­mei­nungs­ver­fahren für plan­bare und beson­ders häu­fige Ein­griffe sollen medi­zi­nisch nicht not­wen­dige Ein­griffe und damit Kosten ver­mieden werden.

Ärzte und Psy­cho­the­ra­peuten kri­ti­sieren die Abschaf­fung geson­derter Bud­ge­tie­rungen. Andere Son­der­ver­gü­tungen wie z. B. die Son­der­ver­gü­tung für die Befül­lung der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­akte werden gestri­chen. Das Haut­krebs­scree­ning soll nach Fach­vor­schlägen ab 2028 auf eine risi­ko­ba­sierte GKV-Leis­tung umge­stellt werden.

Apo­theken, Phar­mazie und Kran­ken­kassen erfahren Kür­zungen, Zuzah­lungen für Ver­si­cherte auf Heil­mittel werden um 50 % ange­hoben. Die Fest­zu­schüsse auf Zahn­ersatz werden um 10 % gekürzt. Ein Teil der Auf­wen­dungen für Grund­si­che­rungs­emp­fänger soll jähr­lich stei­gend stärker aus Bun­des­mit­teln finan­ziert werden. Zuzah­lungs­be­gren­zungen für chro­nisch Kranke und mit­tel­lose Men­schen bleiben bestehen.

Die Bei­trags­be­mes­sungs- und Pflicht­ver­si­che­rungs­grenzen für Ver­si­cherte steigen um 3.600 € jähr­lich. Es werden ein Teil-Arbeits­un­fä­hig­keits- und Teil-Kran­ken­geld ein­ge­führt. Genaueres legt der Gemein­same Bun­des­aus­schuss fest. Die bei­trags­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung wird mit Aus­nahmen abge­schafft. Der Bei­trags­zu­schlag kostet 2,5 % monat­lich. Bei­trags­frei bleiben Kinder bis zum 18. Lebens­jahr und ggf. dar­über hinaus, z. B. wegen Aus­bil­dung oder Behin­de­rung. Ehe- und Lebens­partner können bei­trags­frei mit­ver­si­chert sein als Rentner im Regel­alter, bei Erwerbs­un­fä­hig­keit, Behin­de­rung, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, ebenso Bezieher von Grund­si­che­rung.

Ab 2028 soll eine Abgabe auf zucker­hal­tige Getränke ein­ge­führt werden.