Inter­na­tio­naler Aus­tausch der Finanz­kon­ten­daten zum 30.9.2026

Das Bun­des­mi­nis­te­rium der Finanzen (BMF) hat am 8.6.2026 ver­öf­fent­licht, dass es zum 30.9.2026 die Finanz­kon­ten­daten in Steu­er­sa­chen 2025 mit 118 anderen Staaten auto­ma­tisch aus­tau­schen wird. Eine Liste der Staaten ist in dem über die Home­page des BMF abruf­baren Schreiben ver­öf­fent­licht. Die Infor­ma­ti­ons­daten aus Kryp­to­wäh­rungen werden im Rahmen geson­derter Abkommen über­mit­telt, ebenso gibt es wei­tere Abkommen z. B. mit den USA. Deut­sche Banken mussten die Daten zum 31.7.2026 dem Bun­des­zen­tralamt für Steuern melden.

Zu den aus­tau­schenden Staaten gehören die EU-Mit­glied­staaten, die sog. CRS-Staaten, aber auch z. B. die Schweiz und Liech­ten­stein über ein spe­zi­elles Dritt­staa­ten­ab­kommen mit der EU. Neben dem bila­te­ralen Daten­aus­tausch gibt es auch eine Reihe von Staaten und Gebieten, bei denen die Daten nur Rich­tung Deutsch­land über­mit­telt werden, ins­be­son­dere sind dies die Bahamas, Bah­rain, Ber­mudas, Bri­ti­sche Jung­fern­in­seln, Kai­man­in­seln, Katar, Kuwait, Ver­ei­nigte Ara­bi­sche Emi­rate, Turks- und Cai­kos­in­seln. Über­mit­telt werden Per­sonen- und Geburts­daten, Steu­erID, Kon­ten­daten, Kon­ten­stände und Kon­ten­werte, Zinsen, Divi­denden, sons­tige Kapi­tal­erträge und Ver­äu­ße­rungs­er­löse.

Trotz der Über­mitt­lung müssen die Erlöse aus aus­län­di­schen Konten in der Steu­er­erklä­rung ange­geben werden. Ansonsten drohen neben einer Ände­rung der betrof­fenen Bescheide, Steuer- und Zins­nach­zah­lungen ggf. straf­recht­liche Kon­se­quenzen.