Ach­tung – Gefälschte “Rech­nung” vom Bun­des­zen­tralamt für Steuern (BZSt) im Umlauf

Warum ein­deutig eine Fäl­schung?

• IBAN aus Spa­nien (ES 10…) – Eine deut­sche Behörde nutzt kein aus­län­di­sches Konto.
• Unglaub­wür­dige Zah­lungs­stelle – „Zahl­stelle BZST“ gibt es so nicht, genauso wenig wie die ange­ge­bene Bank­ver­bin­dung bei einer spa­ni­schen Bank (BIC CAIXESBXXX).
• Druck­fehler & schwam­mige For­mu­lie­rungen – etwa „Ver­wen­dungs­zweck: ZA6L W“. Offi­zi­elle Bescheide sind sprach­lich und formal sauber.
• QR-Code-Druck – Behörden ver­schi­cken übli­cher­weise klas­si­sche Über­wei­sungs­träger oder SEPA-Zah­lungs­auf­for­de­rungen, keine Giro­codes.
• Kurz­fris­tiges Ulti­matum & Droh­ku­lisse – Typisch für Betrug: Sofort zahlen „um Voll­stre­ckungs­maß­nahmen zu ver­meiden“.
 
Was tun, wenn Sie so etwas bekommen?

• Keine Zah­lung leisten! Auf keinen Fall Geld über­weisen.
• Keine per­sön­li­chen Daten zurück­schi­cken.
• Vor­fall an die ört­liche Polizei oder direkt beim Bun­des­zen­tralamt für Steuern (BZSt) melden.
• War­nung an Freunde & Familie, beson­ders an Per­sonen, die mit Steu­er­be­hörden wenig Rou­tine haben.
 
Hin­weis: Das BZSt stellt keine Ver­spä­tungs­zu­schläge per Rech­nung aus. Dafür ist immer das zustän­dige Finanzamt ver­ant­wort­lich – und das bucht Nach­zah­lungen per Steu­er­be­scheid direkt vom Finanzamt-Konto.
Nähere Infor­ma­tionen finden Sie auch auf der Home­page vom Bun­des­zen­tralamt für Steuern.