Antrag auf Lohn­steuer-Ermä­ßi­gung und Frei­be­träge

Um die monat­liche Steu­er­last von vorn­herein zu redu­zieren, können Steu­er­pflich­tige beim Finanzamt Frei­be­träge ein­tragen lassen und einen Antrag auf Lohn­steuer-Ermä­ßi­gung stellen. Davon pro­fi­tiert z. B. jemand, der weite Wege zur Arbeit fährt oder durch die Betreuung von Kin­dern oder durch Unter­halts­zah­lungen eine hohe finan­zi­elle Belas­tung hat.

Der Antrag auf Lohn­steuer-Ermä­ßi­gung 2018 wurde neu gestaltet: So ent­hält nun der Haupt­vor­druck bereits den „Ver­ein­fachten Antrag auf Lohn­steuer-Ermä­ßi­gung”, für den bis­lang ein eigener Vor­druck aus­ge­füllt werden musste. Daneben gibt es die Anlagen zu Wer­bungs­kosten, Sonderausgaben/​außergewöhnliche Belas­tungen und Kin­dern.

Der Antrag für das Lohn­steu­er­ermä­ßi­gungs­ver­fahren für das Jahr 2018 kann seit Oktober beim Finanzamt gestellt werden, auf Wunsch auch für zwei Jahre. Ändern sich die Ver­hält­nisse, sodass mit gerin­geren Kosten zu rechnen ist, muss dies dem Finanzamt mit­ge­teilt werden.

Anmer­kung: Falls bereits im Vor­jahr ein Antrag gestellt wurde und sich die Steu­er­frei­be­träge nicht ver­än­dert haben, so genügt es, im Haupt­vor­druck die Angaben zur Person sowie den Abschnitt „Lohn­steuer-Ermä­ßi­gung im ver­ein­fachten Ver­fahren” aus­zu­füllen.