Steuern sparen mit der „Haus­halts­hilfe”

Der Gesetz­geber för­dert Pri­vat­haus­halte, die haus­halts­nahe Dienst­leis­tungen von Mini­job­bern ver­richten lassen, auf beson­dere Art und Weise. Das Finanzamt erkennt 20 % der gesamten Auf­wen­dungen, maximal jedoch 510 € im Jahr, als Min­de­rungs­be­trag bei der Steu­er­schuld an. Anders als bei Wer­bungs­kosten oder Son­der­aus­gaben, deren Aner­ken­nung ledig­lich das steu­er­pflich­tige Ein­kommen redu­ziert, ver­min­dert der Abset­zungs­be­trag für Mini­jobs in Pri­vat­haus­halten die Ein­kom­men­steuer unmit­telbar. Die von den Pri­vat­haus­halten an die Minijob-Zen­trale abzu­füh­renden Abgaben betragen 14,8 %. Durch die Absetz­bar­keit von 20 % der Arbeit­ge­ber­auf­wen­dungen für den Mini­jobber kann sich bei der Steu­er­erklä­rung hier ein echtes Plus ergeben.

Bei­spiel: Zum 1.1.2017 stellte ein Ehe­paar eine Haus­halts­hilfe z. B. eine Putz­frau ein. Die Haus­halts­hilfe ist gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert und unter­liegt im Minijob nicht der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht. Das Ehe­paar zahlt der Haus­halts­hilfe eine Ver­gü­tung von 180 € im Monat. Die Steu­er­schuld des Ehe­paares für das Jahr 2017 beträgt 8.500 €.

An die Minijob-Zen­trale zu zahlen: (12 Monate x 180 € = 2.160 x 14,8 % =) 319,68 € Abset­zungs­be­trag: (2.160 Lohn + 319,68 € Abgaben = 2.479,68 € x 20 % =) 495,94 €

Durch die Berück­sich­ti­gung des Abset­zungs­be­trags ver­min­dert sich die Ein­kom­men­steu­er­schuld nach­träg­lich um 495,94 € auf 8.004,06 €. Die Steu­er­ersparnis über­steigt den Betrag, den das Ehe­paar für die Haus­halts­hilfe an die Minijob-Zen­trale abzu­führen hat, um 176,26 € (495,94 € abzüg­lich 319,68 €) im Jahr.

Vor­teil Unfall­ver­si­che­rungs­schutz: Ange­mel­dete Haus­halts­hilfen sind offi­ziell gesetz­lich bei den haus­wirt­schaft­li­chen Tätig­keiten auf allen damit zusam­men­hän­genden Wegen und auf dem direkten Weg von ihrer Woh­nung zur Arbeit und zurück unfall­ver­si­chert. Beschäf­tigt ein Arbeit­geber die Haus­halts­hilfe „schwarz”, kann der Unfall­ver­si­che­rungs­träger den Pri­vat­haus­halt für die ent­stan­denen Unfall­kosten in die Haf­tung nehmen.