Die Bundesregierung hat die Antragsfrist zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um 3 Monate bis zum 30.6.2021 verlängert. Den erleichterten Zugang können Betriebe, die bis 30.6.2021 erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, bis 31.12.2021 in Anspruch nehmen.
Voraussetzung:
- Mindestens 10 % der Beschäftigten sind vom Arbeitsausfall betroffen.
 - Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.
 - Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.
 
Mit der Regelung soll Planungssicherheit für die betroffenen Betriebe und deren Beschäftigte geschaffen werden.

