Arbeit­ge­ber­zu­schüsse zum Deutsch­land­ti­cket

Im Schreiben vom 7.11.2023 hat das Bun­des­mi­nis­te­rium für Finanzen (BMF) Ergän­zungen in Bezug auf die Steu­er­be­freiung von Arbeit­ge­ber­zu­schüssen für Fahrten im Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) vor­ge­stellt.

Arbeit­geber, die ihren Ange­stellten Zuschüsse für Fahrten im ÖPNV gewähren, können dies steu­er­frei tun. Ein pro­mi­nentes Bei­spiel dafür ist das „Deutsch­land-Ticket Job­ti­cket“. Dieser Steu­er­vor­teil gilt unab­hängig vom Anlass der Fahrt.

Bedin­gung für die Steu­er­be­freiung ist, dass die Zuschüsse „zusätz­lich zum ohnehin geschul­deten Arbeits­lohn“ geleistet werden. Das bedeutet, dass diese nicht Teil des regu­lären Gehalts sein dürfen, son­dern eine sepa­rate, zusätz­liche Leis­tung dar­stellen.

In bestimmten Fällen erlaubt die Deut­sche Bahn die Nut­zung von IC/ICE-Ver­bin­dungen mit dem Deutsch­land­ti­cket. Das Finanz­mi­nis­te­rium (BMF) bestä­tigt, dass auch in sol­chen Fällen die Nut­zung als Fahrt im ÖPNV gilt und somit steu­er­lich begüns­tigt ist.