In einem vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) entschiedenen
Fall wurde einem Arbeitnehmer nach mehreren Abmahnungen wegen Minderleistung
gekündigt. Gegen den betroffenen Mitarbeiter führte das Unternehmen
vorher interne Compliance-Ermittlungen durch. Der Arbeitnehmer verlangte Auskunft
über alle Daten, die der Arbeitgeber über ihn gespeichert hatte. Dieser
weigerte sich.
Die LAG-Richter verpflichteten den Arbeitgeber jedoch die gesammelten Informationen
herauszugeben einschließlich der gewonnenen Erkenntnisse aus den internen
Compliance-Ermittlungen. Ferner gestanden sie dem Arbeitnehmer einen Anspruch
auf Herausgabe der Leistungs- und Verhaltensdaten in Form einer Datenkopie zu.
Die Entscheidung begründete das LAG mit den Regelungen in der Datenschutz-Grundverordnung.