Aus­kunfts­pflichten des Arbeit­ge­bers

In einem vom Lan­des­ar­beits­ge­richt Baden-Würt­tem­berg (LAG) ent­schie­denen
Fall wurde einem Arbeit­nehmer nach meh­reren Abmah­nungen wegen Min­der­leis­tung
gekün­digt. Gegen den betrof­fenen Mit­ar­beiter führte das Unter­nehmen
vorher interne Com­pli­ance-Ermitt­lungen durch. Der Arbeit­nehmer ver­langte Aus­kunft
über alle Daten, die der Arbeit­geber über ihn gespei­chert hatte. Dieser
wei­gerte sich.

Die LAG-Richter ver­pflich­teten den Arbeit­geber jedoch die gesam­melten Infor­ma­tionen
her­aus­zu­geben ein­schließ­lich der gewon­nenen Erkennt­nisse aus den internen
Com­pli­ance-Ermitt­lungen. Ferner gestanden sie dem Arbeit­nehmer einen Anspruch
auf Her­aus­gabe der Leis­tungs- und Ver­hal­tens­daten in Form einer Daten­kopie zu.
Die Ent­schei­dung begrün­dete das LAG mit den Rege­lungen in der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung.