Bau­ab­zug­steuer – Infor­ma­tion zu Frei­stel­lungs­be­schei­ni­gungen

Das Bun­des­zen­tralamt für Steuern teilt mit, dass es nicht für die Ertei­lung der Frei­stel­lungs­be­schei­ni­gungen nach dem Ein­kom­men­steu­er­ge­setz für die Bau­ab­zug­steuer zuständig ist und auch keine Anfragen beant­wortet. Hier liegt die Zustän­dig­keit bei den zustän­digen Finanz­äm­tern.