Bewer­tung der Ein­lage einer GmbH-Betei­li­gung

Der Bun­des­fi­nanzhof (BFH) ver­öf­fent­lichte kürz­lich eine Ent­schei­dung über die kor­rekte Bewer­tung der Ein­lage einer GmbH-Betei­li­gung bei Aus­schüt­tung aus dem steu­er­li­chen Ein­la­ge­konto. In dem Urteil nahm der BFH zu meh­reren Aspekten Stel­lung.

Zum einen ist die Ein­lage eines Anteils an einer Kapi­tal­ge­sell­schaft mit den Anschaf­fungs­kosten zu bewerten, wenn der Steu­er­pflich­tige an der Gesell­schaft im Zeit­punkt der Ein­lage wesent­lich i. S. von § 17 EStG betei­ligt ist. Damit bestä­tigt der BFH bis­he­rige Urteile zu der The­matik.

Zum anderen ist bei der Bewer­tung auch der Wert­zu­wachs zu erfassen, der sich im Pri­vat­ver­mögen zu einer Zeit gebildet hat, als der Anteils­in­haber noch nicht wesent­lich betei­ligt war. Die Aus­schüt­tungen einer Kapi­tal­ge­sell­schaft aus dem steu­er­li­chen Ein­la­ge­konto sind bei dem gewerb­lich tätigen Gesell­schafter im Rahmen des Betriebs­ver­mö­gens­ver­gleichs erfolgs­wirksam zu erfassen, soweit sie die Anschaf­fungs­kosten der Betei­li­gung über­steigen.