Bezahlte Pro­dukt­re­zen­sionen auf Ver­kaufs­platt­formen

Fließen in das Gesamt­be­wer­tungs­er­gebnis für Pro­dukte, die auf einer Ver­kaufs­platt­form ange­boten werden, auch Rezen­sionen ein, für die an den Rezen­senten ein – wenn auch geringes – Ent­gelt gezahlt wird, liegt unlau­tere getarnte Wer­bung vor, sofern die Berück­sich­ti­gung dieser bezahlten Rezen­sionen nicht kennt­lich gemacht wird. Zu dieser Ent­schei­dung kamen die Richter des Ober­lan­des­ge­richts Frank­furt a. M. in ihrem Urteil v. 9.6.2022.