Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz

Das von der Bun­des­re­gie­rung geplante Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz (BEG IV) sieht aktuell neben vielen anderen Maß­nahmen auch eine Ver­kür­zung der Auf­be­wah­rungs­fristen von Belegen von 10 auf 8 Jahre vor. Unter­nehmen würde dadurch eine erheb­liche Ent­las­tung im Ver­wal­tungs­be­reich zugute kommen. Geplant ist eine zeit­nahe Vor­lage des Refe­ren­ten­ent­wurfs, über den wir Sie auf dem Lau­fenden halten.