Bun­des­haus­halt 2027 – Eck­punkte beschlossen

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 29.4.2026 neben einem umfang­rei­chen Maß­nah­men­paket für die GKV auch die Eck­punkte für den Bun­des­haus­halt des nächsten Jahres beschlossen und die Finanz­pla­nung bis zum Jahr 2030.

Die Bun­des­re­gie­rung beab­sich­tigt, den Grund­frei­be­trag um min­des­tens 1.000 € anzu­heben, wodurch ein grö­ßerer Teil des Ein­kom­mens steu­er­frei bliebe. Der Soli­da­ri­täts­zu­schlag soll sodann auch für die Bes­ser­ver­diener ent­fallen. Der Höchst­steu­er­satz soll hier­nach von 45 % auf 47,5 % erhöht werden und bereits ab 210.000 € bei Einzel- und 420.000 € bei Zusam­men­ver­an­la­gung greifen.

Das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren befindet sich aller­dings noch ganz am Anfang und muss sowohl im Bun­destag als auch Bun­desrat Zustim­mung finden. Aktuell hat sich pro­mi­nent der Bun­des­kanzler gegen eine Erhö­hung des Höchst­steu­er­satzes aus­ge­spro­chen. Von daher bleibt abzu­warten, wel­ches Gesamt­paket eine Mehr­heit findet.

Die Regie­rung ist bestrebt, Sub­ven­tionen abzu­bauen. Unklar ist der­zeit noch, wann das und in wel­cher Rei­hen­folge ein Abbau erfolgen soll.