Regie­rungs­ent­wurf zum GKV-Bei­trags­satz­sta­bi­li­sie­rungs­ge­setz beschlossen

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 29.4.2026 den Regie­rungs­ent­wurf des sog. Bei­trags­satz­sta­bi­li­sie­rungs­ge­setzes (BStabG) ver­ab­schiedet, wel­ches in einigen Punkten von dem ursprüng­li­chen Refe­ren­ten­ent­wurf abweicht. Hiermit soll ab 2027 eine Sta­bi­li­sie­rung der Bei­trags­sätze zur gesetz­li­chen Kran­ken­kasse erreicht werden. Durch die Ein­füh­rung einer Zucker­ab­gabe auf zucker­hal­tige Getränke in einem sepa­raten Ver­fahren soll nun eine Ent­las­tung des gesamten Pakets im Jahr 2027 auf bis zu 16,3 Mrd. € erreicht werden und nicht mehr, wie zunächst vor­ge­sehen, 19,6 Mrd. €. Die Abgabe soll zusätz­lich die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung ent­lasten. Die Ein­spa­rungen in der Kran­ken­ver­si­che­rung sollen bis zum Jahr 2030 auf bis zu 38,1 Mrd. € ansteigen.

Eine zunächst ange­dachte Absen­kung des Kranken- und Kin­der­kran­ken­geldes im lau­fenden Arbeits­ver­hältnis ist nun nicht mehr vor­ge­sehen. Bei Been­di­gung des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses soll aller­dings eine Decke­lung des Kran­ken­geldes auf die Höhe des Arbeits­lo­sen­geldes erfolgen. Neu ein­ge­führt werden soll die Teil­ar­beits­un­fä­hig­keit und das Teil­kran­ken­geld, dessen Nut­zung jedoch von der Zustim­mung der Arbeits­ver­trags­par­teien abhängig ist. Ande­ren­falls bleibt es bei der bis­he­rigen Rege­lung. Die Fristen für Reha- und Ren­ten­an­träge wurden auf vier Wochen ver­kürzt.

Ein Zuschlag zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung für fami­li­en­ver­si­cherte Ehe­gatten oder ein­ge­tra­gene Lebens­partner soll ab 1.1.2028 erhoben werden, und zwar in Höhe von 2,5 % des Brut­to­ge­halts des Allein­ver­die­ners anstatt der bis­lang vor­ge­se­henen 3,5 %. Aus­nahmen gelten bei der Betreuung von Kin­dern unter 7 Jahren oder behin­derten Kin­dern im Haus­halt sowie bei der Pflege eines Ange­hö­rigen ab Pfle­ge­grad 2. Rentner sollen eben­falls von der Kos­ten­pflicht aus­ge­nommen sein.

Die Medi­ka­men­ten­zu­zah­lungen sollen merk­lich steigen, von min­des­tens 7,50 € auf bis zu 15 € pro Medi­ka­ment. Auch die Zuzah­lungen für Heil­mittel und häus­liche Kran­ken­pflege sollen auf 15 € steigen, für Hilfs­mittel wird eine Fest­be­trags­re­ge­lung ein­ge­führt. Die Zuzah­lungs­be­träge werden sich künftig ent­spre­chend der Grund­lohn­rate dyna­misch gestalten. Auch die Zuzah­lungen zu Zahn­ersatz sollen steigen, die Här­te­fall­re­ge­lung mit 100 % Zuschuss auf die Regel­ver­sor­gung sollen jedoch unver­än­dert bestehen bleiben.

Für bestimmte ope­ra­tive Ein­griffe soll die Ein­ho­lung einer fach­li­chen Zweit­mei­nung vor dem Ein­griff ver­pflich­tend werden. Behand­lungen in den Berei­chen Homöo­pa­thie und Anthro­po­so­phie werden auch nicht mehr erstattet.

Die Jah­res­ar­beits­ent­gelt­grenze soll ab 1.1.2027 außer­or­dent­lich um 3.600 € ange­hoben werden, das ent­spricht einer monat­li­chen Erhö­hung der Bei­trags­be­mes­sungs­grenze um 300 €, die dann künftig bei­trags­pflichtig bleiben soll und nicht frei­ge­stellt wird. Für Ver­si­cherte, die ledig­lich auf­grund der bis­he­rigen Grenze privat ver­si­chert sind, soll es eine Bestands­schutz­regel geben. Außerdem soll der Arbeit­ge­ber­bei­trag zur Kran­ken­ver­si­che­rung im Rahmen des Mini­jobs von 13 % auf 17,5 % erhöht werden.