Alle Ver­kaufs­stellen müssen Einweg-Vapes zurück­nehmen

Die Einweg-Vapes werden von vielen Ver­brau­chern nicht als Elek­tro­alt­ge­räte wahr­ge­nommen und daher fälsch­li­cher­weise über die Rest­müll­tonne oder den Gelben Sack/​Gelbe Tonne ent­sorgt.

Gelangen Einweg-Vapes in den Haus­müll können sie wäh­rend der Samm­lung oder in Sor­tier­an­lagen beschä­digt werden. Wird ein Lithium-Ionen-Akku gequetscht oder beschä­digt, kann er sich erhitzen und Feuer fangen. Bis­lang ist die Rück­gabe bei kom­mu­nalen Wert­stoff- und Recy­cling­höfen, bei Sam­mel­stellen für Elek­tro­alt­ge­räte, in grö­ßeren Super- und Dro­ge­rie­märkten mit Rück­nah­me­sys­temen sowie in Elek­tronik­fach­märkten mög­lich.

Ab 1.7.2026 muss gene­rell jede Ver­kaufs­stelle, die Einweg-Vapes ver­kauft, die aus­ge­dienten Geräte kos­tenlos zurück­nehmen. Das betrifft nicht nur Fach­ge­schäfte, son­dern auch Kioske, Tank­stellen und Tabak­läden.

Wichtig: Die Rück­gabe ist nicht an einen Neu­kauf gekop­pelt. Ver­brau­cher können alte Geräte unab­hängig davon abgeben, wo sie ursprüng­lich gekauft wurden.