Bun­des­pro­gramm für Aus­bil­dungs­be­triebe ver­län­gert und ver­bes­sert

Die Aus­bil­dungs­prä­mien für von der Corona-Krise betrof­fene
Betriebe, die durch Neu­ein­stel­lungen ihr Aus­bil­dungs­ni­veau halten oder erhöhen,
werden – rück­wir­kend zum 16.2.2021 – zunächst in bis­he­riger Höhe
ver­län­gert. Für das neue Aus­bil­dungs­jahr werden die Prä­mien zum
1.6.2021 von 2.000 € und 3.000 € auf 4.000 € und 6.000 €
ver­dop­pelt. Auch Zuschüsse zur Ver­gü­tung der Aus­bilder können
künftig gezahlt werden. Außerdem kann die Aus­bil­dungs­ver­gü­tung
wie bisher bezu­schusst werden. Diese Leis­tungen können künftig Unter­nehmen
mit bis zu 499 Mit­ar­bei­tern (vorher 249) beziehen. Betriebe mit bis zu 4 Mit­ar­bei­tern
erhalten pau­schal 1.000 €, wenn sie ihre Aus­bil­dungs­tä­tig­keit für
min­des­tens 30 Tage fort­ge­setzt haben.

Dar­über hinaus wird die Über­nah­me­prämie bis Ende 2021
ver­län­gert und auf 6.000 € ver­dop­pelt. Auf­trags- oder Ver­bund­aus­bil­dung
können bereits ab einer Lauf­zeit von 4 Wochen unter­stützt werden.
Die Höhe der För­de­rung bemisst sich an der Ver­trags­lauf­zeit. Ins­ge­samt
können bis zu 8.100 € bean­sprucht werden. Künftig kann auch der
Stamm­aus­bil­dungs­be­trieb statt des Inte­rims­aus­bil­dungs­be­triebs die För­de­rung
erhalten. Pan­de­mie­be­trof­fene Unter­nehmen können die Kosten für externe
Abschluss­prü­fungs­vor­be­rei­tungs­kurse für Aus­zu­bil­dende hälftig
bis max. 500 € bezu­schussen lassen.

Für die Aus­bil­dungs­prä­mien, die Zuschüsse, die Über­nah­me­prämie
und den Lock­down-II-Son­der­zu­schuss für Kleinst­un­ter­nehmen ist die Bun­des­agentur
für Arbeit zuständig.