Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer
Tabelle” ist zum 1.1.2020 geändert worden. U. a. wurden die Bedarfssätze
minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben. Die Regelsätze
betragen bei Nettoeinkommen bis 1.900 € nun:
369 € für Kinder von 0 – 5 Jahren,
424 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
497 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
530 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen
um bestimmte Prozentsätze.
Neben den Bedarfssätzen für minderjährige und volljährige
Kinder wurde auch der Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern
oder einem Elternteil wohnt, sowie die sogenannten Selbstbehalte angepasst.
Die gesamte Tabelle befindet sich auf der Internetseite des Oberlandesgerichts
Düsseldorf unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de
– Schnellzugriff – Düsseldorfer Tabelle.
Die nächste Änderung der „Düsseldorfer Tabelle” wird
voraussichtlich zum 1.1.2021 erfolgen.