„Düs­sel­dorfer Tabelle” seit dem 1.1.2020

Die von dem Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf her­aus­ge­ge­bene „Düs­sel­dorfer
Tabelle” ist zum 1.1.2020 geän­dert worden. U. a. wurden die Bedarfs­sätze
min­der­jäh­riger und voll­jäh­riger Kinder ange­hoben. Die Regel­sätze
betragen bei Net­to­ein­kommen bis 1.900 € nun:

369 € für Kinder von 0 – 5 Jahren,
424 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
497 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
530 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Ein­kommen
um bestimmte Pro­zent­sätze.

Neben den Bedarfs­sätzen für min­der­jäh­rige und voll­jäh­rige
Kinder wurde auch der Bedarf eines Stu­die­renden, der nicht mehr bei seinen Eltern
oder einem Eltern­teil wohnt, sowie die soge­nannten Selbst­be­halte ange­passt.

Die gesamte Tabelle befindet sich auf der Inter­net­seite des Ober­lan­des­ge­richts
Düs­sel­dorf unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de
– Schnell­zu­griff – Düs­sel­dorfer Tabelle.

Die nächste Ände­rung der „Düs­sel­dorfer Tabelle” wird
vor­aus­sicht­lich zum 1.1.2021 erfolgen.