E‑Bike nach Sturz weiter genutzt – Haf­tung für Brand

Dass Lithium-Ionen-Akkus in Brand geraten können, dürfte vielen Men­schen bekannt sein. Das Ober­lan­des­ge­richt Olden­burg hatte aber nun die Frage zu klären, ob jemand im recht­li­chen Sinne fahr­lässig han­delt, wenn er ein E‑Bike nach einem leichten Sturz nicht von einer Fach­werk­statt auf Beschä­di­gungen über­prüfen lässt, son­dern ein­fach wei­ter­nutzt.

Pas­siert war Fol­gendes: Im März 2023 kam es zu einem Brand, bei dem ein Car­port sowie angren­zende Gebäude beschä­digt wurden. Ins­ge­samt ent­stand ein Schaden von knapp 140.000 €. Im Car­port abge­stellt war ein E‑Bike der Mie­terin des Wohn­hauses. Deren Sohn war im Januar mit dem E‑Bike bei Glatteis gestürzt – sicht­bare Schäden an Rad oder Akku waren aber nicht ein­ge­treten.

Der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­cherer des Haus­ei­gen­tü­mers regu­lierte den Schaden zunächst, for­derte die Summe später aber zu einem Teil von der Haft­pflicht­ver­si­che­rung der Mie­terin zurück. Die Ver­si­che­rung ver­trat die Auf­fas­sung: Der Akku hätte nach dem Sturz vor­sorg­lich von einer Fach­werk­statt über­prüft werden müssen. Jeden­falls hätte das E‑Bike nicht unter dem Car­port abge­stellt werden dürfen.

Bereits das Land­ge­richt Olden­burg hatte ent­schieden, dass die Mie­terin nicht fahr­lässig gehan­delt hatte und ihre Haft­pflicht­ver­si­che­rung daher nicht zahlen muss. Zwar hätten die Her­stel­ler­infor­ma­tionen einen Hin­weis darauf ent­halten, dass Lithium-Ionen-Akkus keinen Stößen aus­ge­setzt werden dürfen und dass sie im Falle eines – even­tuell nicht erkenn­baren – Defekts in sehr sel­tenen Fällen unter ungüns­tigen Umständen in Brand geraten können. Aller­dings sei dieser Hin­weis nicht mit einer Auf­for­de­rung ver­bunden gewesen, nach einem Stoß oder einem sons­tigen Ereignis eine tech­ni­sche Prü­fung durch eine Fach­werk­statt vor­nehmen zu lassen. Der Nutzer eines E‑Bikes müsse auch nicht von sich aus einen sol­chen Schluss ziehen.

Dies sah das OLG im Ergebnis genauso. Im kon­kreten Fall habe die Mie­terin nicht damit rechnen müssen, dass der Akku in Brand geraten würde. Ein Brand sei nach Her­stel­ler­an­gaben ein sehr sel­tenes Ereignis. Zudem würden, so die OLG-Richter weiter, Lithium-Ionen-Akkus in zahl­rei­chen All­tags­ge­gen­ständen ver­baut, sodass Ver­brau­cher grund­sätz­lich darauf ver­trauen dürften, dass diese gefahrlos genutzt werden können.