Elek­tro­ni­scher Abruf einer AU für Arbeit­geber ver­zö­gert sich

Seit dem 1.1.2022 läuft die Test­phase des elek­tro­ni­schen Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gungs­ver­fah­rens (eAU) durch die Arbeit­geber. Geplant war, dass dies ab dem 1.7.2022 für alle Arbeit­geber ver­pflich­tend sein sollte. Am 18.2.2022 hat der Deut­sche Bun­destag jedoch eine Ver­län­ge­rung der Test­phase bis min­des­tens 31.12.2022 beschlossen. Somit kommt die eAU für die Arbeit­geber ver­pflich­tend frü­hes­tens zum 1.1.2023.