Ent­las­tungs­paket des Bundes wegen der hohen Ener­gie­preise

Der Krieg in der Ukraine hat die ange­spannte Lage auf den Ener­gie­märkten dras­tisch ver­schärft und die Kosten für Strom, Lebens­mittel, Hei­zung sowie Mobi­lität in die Höhe getrieben.

Im Koali­ti­ons­aus­schuss vom 23.3.2022 brachte die Bun­des­re­gie­rung in Ergän­zung des Paketes vom 23.2.2022 u. a. ein Maß­nah­men­paket auf den Weg, das diverse zunächst lang­fristig wir­kende Mög­lich­keiten den Ver­brauch zu senken und Ener­gie­ef­fi­zienz zu stei­gern, umfasst. Dazu gehören ins­be­son­dere För­de­rungen im Woh­nungs­be­reich bei Neu­bauten (Effi­zi­enz­stan­dard 55) und Hei­zungs­um­stel­lungen im Alt­bau­be­reich (Gas­kes­sel­aus­tausch­pro­gramm).

Allen ein­kom­men­steu­er­pflich­tigen Erwerbs­tä­tigen (Steu­er­klassen 1–5) soll ein­malig eine Ener­gie­preis­pau­schale in Höhe von 300 € als Zuschuss zum Gehalt aus­ge­zahlt werden. Der Zuschlag soll unab­hängig von den gel­tenden steu­er­li­chen Rege­lungen (Pend­ler­pau­schale, Mobi­li­täts­prämie, steu­er­freie Arbeit­ge­be­r­er­stat­tungen, Job-Ticket) zusätz­lich gewährt werden. Die Aus­zah­lung soll über die Lohn­ab­rech­nung des Arbeit­ge­bers erfolgen und unter­liegt der Ein­kom­men­steuer. Selbst­stän­dige erhalten nach den Pla­nungen einen Vor­schuss über eine ein­ma­lige Sen­kung ihrer Ein­kom­men­steuer-Vor­aus­zah­lung.

Für jedes Kind soll – ergän­zend zum Kin­der­geld – ein Ein­malbonus in Höhe von 100 € als sog. Fami­li­en­zu­schuss aus­ge­zahlt werden. Der Bonus wird auf den Kin­der­frei­be­trag ange­rechnet. Des Wei­teren soll die bereits beschlos­sene Ein­mal­zah­lung von 100 € für Emp­fänger von Trans­fer­leis­tungen um 100 € pro Person erhöht werden. 

Die der­zei­tigen Pla­nungen sehen wei­terhin vor, befristet für 3 Monate die Ener­gie­steuer auf Kraft­stoffe auf das euro­päi­sche Min­destmaß abzu­senken und im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr soll für 90 Tage ein Ticket für 9 € /​ Monat ein­ge­führt werden.

Anmer­kung: Nach den Pla­nungen werden Rentner und Mini­jobber nicht ent­lastet. Inwie­weit sie noch in das Pro­gramm auf­ge­nommen werden, stand bei Druck­le­gung des Infor­ma­ti­ons­schrei­bens noch nicht fest. Sobald uns hier genauere Infor­ma­tionen zu den gesetz­li­chen Ent­schei­dungen vor­liegen, infor­mieren wir Sie im Detail.