Ermä­ßigter Steu­er­satz in der Gas­tro­nomie wird nicht ver­län­gert

Vor dem Hin­ter­grund der Corona-Pan­demie wurde zum 1.7.2020 eine Sen­kung des Umsatz­steu­er­satzes für Restau­rant- und Ver­pfle­gungs­dienst­leis­tungen, mit Aus­nahme der Abgabe von Getränken, von 19 % auf 7 % ein­ge­führt. Diese Sen­kung wurde zuletzt bis Ende 2023 ver­län­gert.

Eine dau­er­hafte Ermä­ßi­gung auf 7 % konnte im Bun­destag am 21.9.2023 keine Mehr­heit finden und wurde somit abge­lehnt.

Anmer­kung: Dies ist noch keine end­gül­tige Ent­schei­dung. Sobald hier eine Ent­schei­dung getroffen wurde, werden wir berichten.