Erhö­hung der Schwel­len­werte für Unter­neh­mens­grö­ßen­klassen geplant

Ab dem 1.1.2024 plant die Euro­päi­sche Kom­mis­sion, die Schwel­len­werte für die Ein­stu­fung der Unter­neh­mens­grö­ßen­klassen um min­des­tens 20 % zu erhöhen. Dies betrifft natür­lich auch viele Unter­nehmen in Bezug auf ihre Berichts­pflichten.

Die neuen Schwel­len­werte sollen für Geschäfts­jahre gelten, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen. Das könnte ins­be­son­dere Unter­nehmen an der Schwelle zwi­schen „großen“ und „mit­tel­großen“ Kapi­tal­ge­sell­schaften ent­lasten, da die ers­teren ab 2025 eine Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung hin­zu­fügen müssen.

Der ent­spre­chende dele­gierte Rechtsakt ist im 4. Quartal 2023 anzu­nehmen. Fol­gend die geplant geän­derten Schwel­len­werte:

Kleinst-
unter­nehmen
kleine
Unter­nehmen
mit­tel­große
Unter­nehmen
 große
Unter­nehmen
Bilanz­summe bis 450.000 € bis 7,5 Mio. € bis 25 Mio. € bis 25 Mio. €
Umsatz­er­löse bis 900.000 € bis 15 Mio. € bis 50 Mio. €
ab 50 Mio. €