Nach einer Trennung kann der bedürftige Ehegatte Unterhalt vom ehemaligen
Partner verlangen, wenn dieser über mehr Einkommen als der andere verfügt.
Kommt es zu Streit hierüber, entscheidet das Familiengericht.
Das Gericht kann aber auch einem eigentlich Berechtigten Unterhalt versagen,
wenn er im Prozess nicht die Wahrheit sagt und eigenes Einkommen verschweigt.
Über einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) zu
entscheiden.
Im entschiedenen Fall nahm die Ehefrau nach der Trennung einen Minijob an.
Sie verlangte Trennungsunterhalt von ihrem Mann, verschwieg aber, dass sie eigene,
wenn auch geringe, Einkünfte hatte. Auf den Hinweis des Gerichts, dass
nicht plausibel sei, wovon sie lebe, erklärte sie, Verwandte würden
ihr Geld leihen, das sie aber zurückzahlen müsse. Der Ehemann hatte
indes inzwischen erfahren, dass seine Frau einer Arbeit nachging. Er wies im
Prozess darauf hin und konnte sogar eine Zeugin benennen. Die Frau musste ihre
Angaben korrigieren.
Das OLG verneinte einen Unterhaltsanspruch der eigentlich unterhaltsberechtigten
Frau. Vor Gericht ist man zur Wahrheit verpflichtet. Hinzu kommt, dass das unterhaltsrechtliche
Verhältnis zwischen Eheleuten in besonderem Maße durch die Grundsätze
von Treu und Glauben beherrscht wird. Eine Inanspruchnahme des Mannes trotz
der falschen Angabe wäre daher grob unbillig.