Home­of­fice-Pflicht endet zum 30.3.2022

Der Bun­des­kanzler und die Regie­rungs­chefs der Länder ver­ein­barten in der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz am 16.2.2022 Öff­nungs­schritte in einem Drei-Stufen-Plan von grund­sätz­li­cher Bedeu­tung.

Dazu gehört im dritten und letzten Schritt ab dem 20.3.2022 der Ent­fall aller tief­grei­fen­deren Schutz­maß­nahmen, wenn die Situa­tion in den Kran­ken­häu­sern dies zulässt. Danach ent­fallen auch die ver­pflich­tenden Home­of­fice-Rege­lungen. Arbeit­geber können aber wei­terhin im Ein­ver­nehmen mit den Beschäf­tigten die Arbeit im Home­of­fice anbieten, wenn keine betrieb­li­chen Gründe ent­ge­gen­stehen und diese im Inter­esse des betrieb­li­chen Infek­ti­ons­schutzes liegt (z. B. bei Tätig­keit in Groß­raum­büros).