Infla­ti­ons­aus­gleichs­prämie

Die sog. Infla­ti­ons­aus­gleichs­prämie ist Teil des dritten Ent­las­tungs­pa­kets. Durch die Ein­füh­rung haben Arbeit­geber seit dem 26.10.2022 die Mög­lich­keit, ihren Arbeit­neh­mern zusätz­lich zum ohnehin geschul­deten Arbeits­lohn wei­tere Zah­lungen bis zu einer Gesamt­höhe von 3.000 € zukommen zu lassen. Dieser Betrag ist steuer- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei. Der Begüns­ti­gungs­zeit­raum läuft noch bis zum 31.12.2024. Dabei wird es den Arbeit­ge­bern über­lassen werden, zu ent­scheiden, ob und in wel­cher Höhe sie die Prämie zahlen, eine Zah­lungs­ver­pflich­tung gibt es nicht.