Am 30.9.2017 begann auf Grundlage des neuen Common Reporting Standard (CRS)
der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen
Deutschland und 49 Staaten und Gebieten für den Meldezeitraum 2016. Derzeit
haben sich bereits über 100 Staaten und Gebiete dazu bekannt, den gemeinsamen
Meldestandard einzuführen. Durch diese Regelung werden Informationen über
Konten bzw. Vermögensanlagen zwischen den an diesem Informationsaustausch
teilnehmenden Staaten und Gebieten automatisch ausgetauscht.
Weltweit bestehen zwischen den teilnehmenden Staaten und Gebieten schon über
2000 bilaterale Austauschbeziehungen. Weitere Staaten und Gebiete werden ab
dem 30.9.2018 hinzukommen.
Anmerkung: Gemeldet werden u. a. Namen, Adresse, Kontonummer, Kontostände
von Depots und Einlagekonten sowie Verkaufserlöse aus Finanzgeschäften,
Treuhandgesellschaften und Stiftungen. Nach dem OECD-Standard für den automatischen
Informationsaustausch über Finanzkontendaten sind nicht nur Konten
von natürlichen Personen, sondern auch von juristischen Personen sowie
Rechtsträgern einschließlich Trusts und Stiftungen meldepflichtig.
Darüber hinaus umfasst der Standard auch die Pflicht zur Prüfung passiver
Non Financial Entities und die Meldung der natürlichen Personen, die diese
Rechtsträger tatsächlich beherrschen – also die Mitteilung der dahinter
stehenden wirtschaftlich Berechtigten, die sog. „beneficial owners”.