Infor­ma­ti­ons­aus­tausch in Steu­er­sa­chen

Am 30.9.2017 begann auf Grund­lage des neuen Common Reporting Stan­dard (CRS)
der erste auto­ma­ti­sche Infor­ma­ti­ons­aus­tausch über Finanz­konten zwi­schen
Deutsch­land und 49 Staaten und Gebieten für den Mel­de­zeit­raum 2016. Der­zeit
haben sich bereits über 100 Staaten und Gebiete dazu bekannt, den gemein­samen
Mel­de­stan­dard ein­zu­führen. Durch diese Rege­lung werden Infor­ma­tionen über
Konten bzw. Ver­mö­gens­an­lagen zwi­schen den an diesem Informa­tionsaustausch
teil­neh­menden Staaten und Gebieten auto­ma­tisch aus­ge­tauscht.

Welt­weit bestehen zwi­schen den teil­neh­menden Staaten und Gebieten schon über
2000 bila­te­rale Aus­tausch­be­zie­hungen. Wei­tere Staaten und Gebiete werden ab
dem 30.9.2018 hin­zu­kommen.

Anmer­kung: Gemeldet werden u. a. Namen, Adresse, Kon­to­nummer, Kon­to­stände
von Depots und Ein­la­ge­konten sowie Ver­kaufs­er­löse aus Finanz­ge­schäften,
Treu­hand­ge­sell­schaften und Stif­tungen. Nach dem OECD-Stan­dard für den auto­ma­ti­schen
Informa­tionsaustausch über Finanz­kon­ten­daten sind nicht nur Konten
von natür­li­chen Per­sonen, son­dern auch von juris­ti­schen Per­sonen sowie
Rechts­trä­gern ein­schließ­lich Trusts und Stif­tungen mel­de­pflichtig.
Dar­über hinaus umfasst der Stan­dard auch die Pflicht zur Prü­fung pas­siver
Non Finan­cial Enti­ties und die Mel­dung der natür­li­chen Per­sonen, die diese
Rechts­träger tat­säch­lich beherr­schen – also die Mit­tei­lung der dahinter
ste­henden wirt­schaft­lich Berech­tigten, die sog. „bene­fi­cial owners”.