Insol­venz­an­trags­pflicht vor­über­ge­hend aus­ge­setzt

Die Hoch­was­ser­ka­ta­strophe hat in den betrof­fenen Regionen auch zahl­reiche Betriebe und Unter­nehmen schwer getroffen. Mit der Aus­set­zung der Insol­venz­an­trags­pflicht sollen Betrof­fene mehr Zeit bekommen, ihre finan­zi­ellen Ver­hält­nisse zu klären. Eine mög­liche Insol­venz kann durch öffent­liche Hilfen, Ent­schä­di­gungs­leis­tungen, Ver­si­che­rungs­leis­tungen, Zins- und Til­gungs­mo­ra­to­rien oder auf andere Weise abge­wendet werden. Die Aus­set­zung der Antrags­pflicht soll rück­wir­kend ab dem 10.7. bis zum 31.10.2021 gelten.