Kauf­preis­zah­lung an Ver­käufer trotz PayPal-Käu­fer­schutz

Der Bun­des­ge­richtshof (BGH) befasste sich am 22.11.2017 in zwei Ent­schei­dungen
erst­mals mit den Aus­wir­kungen einer Rück­erstat­tung des vom Käufer
mit­tels PayPal gezahlten Kauf­preises auf­grund eines Antrags auf PayPal-Käu­fer­schutz.

Der Online-Zah­lungs­dienst PayPal bietet an, Bezahl­vor­gänge bei Inter­net­ge­schäften
der­ge­stalt abzu­wi­ckeln, dass Käufer Zah­lungen über vir­tu­elle Konten
mit­tels E‑Geld leisten können. Dabei stellt PayPal seinen Kunden unter
bestimmten Vor­aus­set­zungen ein in All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen (sog.
PayPal-Käu­fer­schutz­richt­linie) gere­geltes Ver­fahren für Fälle
zur Ver­fü­gung, in denen der Käufer den bestellten Kauf­ge­gen­stand nicht
erhalten hat oder dieser erheb­lich von der Arti­kel­be­schrei­bung abweicht. Hat
ein Antrag des Käu­fers auf Rück­erstat­tung des Kauf­preises der PayPal-Käu­fer­schutz­richt­linie
Erfolg, bucht PayPal dem Käufer den gezahlten Kauf­preis zurück.

In den Ver­fahren vor dem BGH ging es um die Frage, ob der Ver­käufer nach
der Rück­bu­chung des Kauf­preises erneut berech­tigt ist, den Käufer
auf Zah­lung in Anspruch zu nehmen. Dazu ent­schieden die BGH-Richter, dass der
Anspruch eines Ver­käu­fers auf Zah­lung des Kauf­preises zwar erlischt, wenn
der vom Käufer ent­rich­tete Kauf­preis ver­ein­ba­rungs­gemäß dem
PayPal-Konto des Ver­käu­fers gut­ge­schrieben wird. Jedoch treffen die Ver­trags­par­teien
mit der ein­ver­ständ­li­chen Ver­wen­dung des Bezahl­sys­tems PayPal gleich­zeitig
still­schwei­gend die wei­tere Ver­ein­ba­rung, dass die betref­fende Kauf­preis­for­de­rung
wie­der­be­gründet wird, wenn das PayPal-Konto des Ver­käu­fers nach einem
erfolg­rei­chen Antrag des Käu­fers auf Käu­fer­schutz rück­be­lastet
wird.