Kin­der­geld künftig ohne Antrag

Ab dem Jahr 2027 soll ein wei­terer Bau­stein des Büro­kra­tie­ab­baus die Aus­zah­lung des Kin­der­geldes ohne Antrag sein. Dies hat das Bun­des­ka­bi­nett beschlossen. Die Umset­zung soll in zwei Stufen erfolgen. Zunächst gilt die Neue­rung ab Früh­jahr 2027 für Fami­lien, die schon Kinder haben und Kin­der­geld beziehen, da die rele­vanten Daten der Fami­li­en­kasse bereits vor­liegen.

In einem zweiten Schritt soll ab Ende 2027 auch für das jeweils erste Kind das Kin­der­geld antragslos aus­ge­zahlt werden. Vor­aus­set­zung ist, dass min­des­tens ein Eltern­teil mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Eltern­teil eine IBAN bekannt ist und min­des­tens ein Eltern­teil im Inland arbeitet. Ande­ren­falls oder in Zwei­fels­fällen bleibt es beim bis­he­rigen Ver­fahren.

Das antrags­lose Kin­der­geld ersetzt nicht die Prü­fung der Anspruchs­be­rech­ti­gung. Diese erfolgt wie bisher durch die Fami­li­en­kasse. Nur die erfor­der­li­chen Daten werden anstatt auf Antrag der Eltern per Daten­aus­tausch auto­ma­tisch über­mit­telt. Das Bun­des­zen­tralamt für Steuern (BZSt) ver­gibt für jedes neu­ge­bo­rene Kind eine Steuer-ID. Die Geburts­in­for­ma­tion zum Kind erhält das BZSt auto­ma­tisch vom Stan­desamt, wäh­rend diese ein­schließ­lich der Steuer-ID per Daten­aus­tausch an die Fami­li­en­kasse über­mit­telt wird.