Klein­un­ter­neh­mer­um­satz­grenzen ab 1.1.2025 erst­mals Net­to­um­sätze

Wie bereits in der Januar-Aus­gabe 2025 behan­delt, ergeben sich für Klein­un­ter­nehmer ab 1.1.2025 erheb­liche Ände­rungen u.a. bei den Umsatz­grenzen (vgl. Artikel Nr. 3, Januar-Aus­gabe 2025).

Bis­lang wurden klein­un­ter­neh­me­ri­sche Umsätze und Schwel­len­werte auf die Brut­to­um­sätze (mit rech­ne­ri­scher Umsatz­steuer) berechnet, ab 1.1.2025 sind erst­mals die Net­to­um­sätze aus­schlag­ge­bend. Dies liegt darin begründet, dass die Umsätze lt. Gesetz nun­mehr steu­er­frei sind und nicht ledig­lich auf die Steu­er­erhe­bung ver­zichtet wird.