Koh­len­di­oxid-Kos­ten­auf­tei­lungs-Gesetz ab 1.1.2023 in Kraft

Der Bun­desrat bil­ligte am 25.11.2022 einen Bun­des­tags­be­schluss zur Auf­tei­lung der Kosten zwi­schen Ver­mieter- und Mie­ter­seite nach einem Stu­fen­mo­dell. Das Koh­len­di­oxid-Kos­ten­auf­tei­lungs-Gesetz gilt damit ab dem 1.1.2023.

Künftig werden die Kos­ten­an­teile ent­spre­chend dem Koh­len­di­oxid­aus­stoß des Gebäudes pro Qua­drat­meter Wohn­fläche und Jahr berechnet und ori­en­tieren sich damit an der ener­ge­ti­schen Qua­lität des Gebäudes. Je schlechter diese ist, desto höher ist der Anteil der Ver­mie­ter­seite.