Kün­di­gung eines Prä­mi­en­spar­ver­trags durch die Bank

Die Richter des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) hatten sich mit einem Fall zu befassen, in dem eine Spar­kasse eine jähr­liche Prämie auf die Jah­resspar­leis­tung eines Spa­rers gewährte, die vom dritten bis zum fünf­zehnten Spar­jahr stetig auf 50 % anstieg.

Bei einem Prä­mi­en­spar­ver­trag, bei dem die Prä­mien auf die Spar­bei­träge stu­fen­weise bis zu einem bestimmten Spar­jahr steigen, ist das Recht der Spar­kasse zur ordent­li­chen Kün­di­gung auch dann (nur) bis zum Errei­chen der höchsten Prä­mi­en­stufe aus­ge­schlossen, wenn in der Ver­trags­ur­kunde die Spar­prämie auch für Fol­ge­jahre aus­drück­lich auf­ge­führt ist. Ein Geld­in­stitut darf dem Sparer also den Anspruch auf die Spar­prä­mien nicht durch eine ordent­liche Kün­di­gung vor Errei­chen der Höchst­stufe ent­ziehen.

Die Richter führten aus, dass jedoch kein über das 15. Spar­jahr hin­aus­ge­hender Aus­schluss des Kün­di­gungs­rechts ver­ein­bart wurde. Die bis zum 15. Spar­jahr anstei­gende Prä­mi­en­höhe stellt den beson­deren Spar­an­reiz dar. Eine gleich­blei­bende Prä­mi­en­höhe nach diesem Zeit­raum bietet keinen sol­chen Anreiz.