Kün­di­gung online abge­schlos­sener Ver­träge

Das Gesetz für faire Ver­brau­cher­ver­träge hat bereits wich­tige Ver­bes­se­rungen gebracht. So können Strom- und Gas­ver­träge nicht mehr wirksam am Telefon abge­schlossen werden. Hier besteht eine aus­drück­liche Bestä­ti­gungs­pflicht. Des Wei­teren traten zum 1.3.2022 stren­gere Rege­lungen für still­schwei­gende Ver­trags­ver­län­ge­rungen in Kraft.

Im nächsten Schritt wird ab dem 1.7.2022 für dau­ernde Schuld­ver­hält­nisse ein ver­pflich­tender Kün­di­gungs­button im Online-Bereich ein­ge­führt. Ein Ver­trag im Internet ist schnell geschlossen – oft­mals genügt dafür ein Klick. Die Kün­di­gung des Ver­trags gestaltet sich meis­tens wesent­lich schwie­riger. Häufig muss man sich durch meh­rere Seiten kli­cken und am Ende doch noch per Brief oder Fax kün­digen. Der Button als unkom­pli­zierte Kün­di­gungs­mög­lich­keit im Online-Bereich soll hier Abhilfe schaffen. Erfüllt der Unter­nehmer die Vor­aus­set­zungen dafür nicht, kann ein Ver­brau­cher einen Ver­trag, jeder­zeit und ohne Ein­hal­tung einer Kün­di­gungs­frist kün­digen.