Mel­de­pflicht für Platt­for­men­be­treiber

Seit dem 1.1.2023 ist das Platt­formen-Steu­er­trans­pa­renz­ge­setz (PStTG) in Kraft, wonach Betrei­bende digi­taler Platt­formen ver­pflichtet sind, den Finanz­be­hörden Trans­ak­tionen zu melden, die dort abge­wi­ckelt werden. Betrof­fene Platt­formen sind neben eBay, Amazon, Klein­an­zeigen (ehe­mals eBay-Klein­an­zeigen), Etsy, Book­looker und Mobile.de auch Platt­formen wie Airbnb sowie Uber. Platt­formen, auf denen kein direktes Rechts­ge­schäft abge­schlossen wird, wie Job­börsen und Ver­mitt­lungs­por­tale sind von der Mel­de­pflicht aus­ge­nommen.

Die Mel­dung hat elek­tro­nisch an das Bun­des­zen­tralamt für Steuern (BZSt) zu erfolgen. Es wird nicht zwi­schen pri­vaten oder gewerb­li­chen Anbie­tern unter­schieden. Stichtag der Mel­dung für das Kalen­der­jahr 2023 ist der 31.1.2024. Sie ist jedoch erst ober­halb gewisser Grenzen erfor­der­lich. Wenn jemand auf einer Platt­form inner­halb eines Jahres min­des­tens 30 Ver­käufe tätigt oder mehr als 2.000 € gut­ge­schrieben bekommt, werden u. A. fol­gende Daten gemeldet: Name und Anschrift, Geburts­datum, Steuer-ID, USt-ID (falls vor­handen) sowie Bank­ver­bin­dung, Gesamt­be­trag und Zahl der Tätig­keiten je Quartal für den Mel­de­zeit­raum.

Es reicht aus, wenn eine der Grenzen über­schritten wird, – nur wenn beide Grenzen gleich­zeitig unter­schritten werden, wird von einer Mel­dung abge­sehen. Das BZSt über­mit­telt die gemel­deten Daten in einem zweiten Schritt an die Finanz­ämter der Ver­kau­fenden. Es steht zu erwarten, dass Ver­käufer künftig ver­mehrt Nach­fragen von ihrem Finanzamt bekommen werden. Auch straf­recht­liche Aspekte sind in diesem Zusam­men­hang denkbar.

Durch das Gesetz ändert sich im Übrigen nichts bei der ein­kom­men­steu­er­li­chen Wer­tung der von den Platt­formen gemel­deten Ein­nahmen, also z.B. der Ein­grup­pie­rung als gewerb­liche Ein­künfte, Ein­künfte aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung oder als Ein­künfte aus pri­vaten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäften. Neben der Ein­kom­men­steuer können auch Umsatz- und Gewer­be­steuer anfallen.