Bei­trags­an­pas­sung in der Pfle­ge­ver­si­che­rung

Ab dem 1.7.2023 gelten neue Bei­trags­sätze in der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung. Der all­ge­meine Bei­trags­satz wird erhöht. Der Pfle­ge­bei­trag liegt aktuell bei 3,05 % des Brut­to­lohns, für Men­schen ohne Kinder bei 3,4 %. Die Bei­trags­er­hö­hung betrifft sowohl Arbeit­nehmer als auch Arbeit­geber. Der Arbeit­ge­ber­an­teil steigt dabei von 1,525 % auf 1,7 %. Für kin­der­lose Ver­si­cherte ab dem 23. Lebens­jahr wird der zusätz­liche Bei­trags­zu­schlag von 0,35 % auf 0,60 % erhöht, wodurch sie ab dem 1.7.2023 einen erhöhten Bei­trags­satz von ins­ge­samt 2,3 % von ihrem Brut­to­lohn zahlen müssen.

Eine wei­tere Ände­rung betrifft die Berück­sich­ti­gung der Kin­der­zahl beim Pfle­ge­bei­trag. Künftig sind gestaf­felte Bei­träge vor­ge­sehen, sodass Eltern einen pro­zen­tualen Bei­trags­satz in Abhän­gig­keit von der Anzahl ihrer Kinder zahlen. Die neue Staf­fe­lung sieht fol­gen­der­maßen aus:

Mit­glieder ohne Kinder 4,00 % (AN-Anteil: 2,3 %)
Mit­glieder mit 1 Kind 3,40 % (lebens­lang) (AN-Anteil: 1,7 %)
Mit­glieder mit 2 Kin­dern 3,15 % (AN-Anteil: 1,45 %)
Mit­glieder mit 3 Kin­dern 2,90 % (AN-Anteil: 1,2 %)
Mit­glieder mit 4 Kin­dern 2,65 % (AN-Anteil: 0,95 %)
Mit­glieder mit 5 und mehr Kin­dern 2,40 % (AN-Anteil: 0,7 %)

Diese Staf­fe­lung gilt jedoch nur, solange das jewei­lige Kind das 25. Lebens­jahr noch nicht voll­endet hat. Sobald alle Kinder ab dem zweiten Kind das 25. Lebens­jahr voll­endet haben, erhöht sich der Bei­trags­satz zur Pfle­ge­ver­si­che­rung wieder auf 3,4 %.

Um von diesen Ent­las­tungen pro­fi­tieren zu können, müssen Arbeit­geber die Eltern­ei­gen­schaft bzw. die Anzahl der Kinder gegen­über den bei­trags­er­he­benden Stellen nach­weisen. Für vor dem 1.7.2023 gebo­rene Kinder können Nach­weise bis zum 31.12.2023 erbracht werden. Die neuen Bei­trags­sätze gelten dann rück­wir­kend ab dem 1.7.2023. Eltern, deren Kinder ab dem 1.7.2023 geboren werden, haben eine Vor­la­ge­frist von maximal drei Monaten ab der Geburt zu beachten.