Muf­figer bzw. modrig-feuchter Geruch im Haus – Sach­mangel

Bei Häu­sern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kel­ler­ab­dich­tungen noch nicht üblich waren, begründet nicht jede Feuch­tig­keit im Keller einen Sach­mangel. Es kommt viel­mehr auf die Umstände des Ein­zel­falls an, nament­lich darauf, ob das Haus in einem sanierten Zustand ver­kauft wurde, der Keller Wohn­zwe­cken diente, wel­cher Zustand bei der Besich­ti­gung erkennbar war und wie stark die Feuch­tig­keits­er­schei­nungen sind.

Ein Sach­mangel liegt aber im All­ge­meinen vor, wenn bedingt durch die Feuch­tig­keit des Kel­lers ein muf­figer bzw. modrig-feuchter Geruch durch die übrigen Bereiche des Hauses zieht, der von Besu­chern beim Öffnen der Tür sofort wahr­ge­nommen wird.