Neue „Düs­sel­dorfer Tabelle“ seit dem 1.1.2025

Die von dem Ober­lan­des­ge­richt Düs­sel­dorf her­aus­ge­ge­bene „Düs­sel­dorfer Tabelle“ wurde zum 1.1.2025 geän­dert. Gegen­über der Tabelle 2024 sind im Wesent­li­chen die Bedarfs­sätze min­der­jäh­riger und voll­jäh­riger Kinder ange­hoben worden. Außerdem sind die Anmer­kungen zur Tabelle teil­weise neu gefasst worden, womit aber keine inhalt­li­chen Ände­rungen ver­bunden sind.

Die „Düs­sel­dorfer Tabelle“ stellt eine bloße Richt­linie dar und dient als Hilfs­mittel für die Bemes­sung des ange­mes­senen Unter­halts im Sinne des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches. Die in der Tabelle aus­ge­wie­senen Richt­sätze sind Erfah­rungs­werte, die den Lebens­be­darf des Kindes aus­ge­richtet an den Lebens­ver­hält­nissen der Eltern und an seinem Alter auf der Grund­lage durch­schnitt­li­cher Lebens­hal­tungs­kosten typi­sieren, um so eine gleich­mä­ßige Behand­lung glei­cher Lebens­sach­ver­halte zu errei­chen.

Die Tabelle wird von allen Ober­lan­des­ge­richten zur Bestim­mung des Kin­des­un­ter­halts ver­wandt. Die Tabel­len­struktur ist gegen­über 2024 unver­än­dert. Es ver­bleibt bei 15 Ein­kom­mens­gruppen und dem der Tabelle zugrun­de­lie­genden Regel­fall zweier Unter­halts­be­rech­tigter. Die erste Ein­kom­mens­gruppe endet wei­terhin bei 2.100 €, die 15. Ein­kom­mens­gruppe bei 11.200 €. Zum 1.1.2024 betragen die Regel­sätze bei einem Net­to­ein­kommen des/​der Unter­halts­pflich­tigen bis 2.100 €:

  • 482 € für Kinder von 0 – 5?Jahren
  • 554 € für Kinder von 6?– 11 Jahren
  • 649 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
  • 693 € für Kinder ab 18 Jahren.

Die Sätze steigen mit höherem Ein­kommen um bestimmte Pro­zent­sätze.

Die gesamte Tabelle befindet sich auf der Inter­net­seite des Ober­lan­des­ge­richts Düs­sel­dorf unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de.