Neu­re­ge­lung der EU-Ent­sen­de­richt­linie

Zusätz­lich zu den Vor­schriften über „Min­dest­ent­gelte” sollen künftig auch die Vor­schriften über alle Ele­mente der „Ent­loh­nung” gelten. Dieses Gesetz soll sicher­stellen, dass ganze Lohn­gitter, Über­stun­den­sätze oder auch Zulagen (z. B. Schmutz- und Gefah­ren­zu­lagen) und Sach­leis­tungen des Arbeit­ge­bers künftig für alle in Deutsch­land arbei­tenden Arbeit­nehmer geleistet werden müssen. Zugleich kann die Ver­gü­tung stärker nach Tätig­keit, Qua­li­fi­ka­tion und Berufs­er­fah­rung dif­fe­ren­zieren. Ferner regelt der Gesetz­ent­wurf auch die Anfor­de­rungen an Unter­künfte, die vom Arbeit­geber gestellt werden (müssen).

Wenn die auf­ge­lis­teten Arbeits­be­din­gungen in deutsch­land­weit gel­tenden all­ge­mein­ver­bind­li­chen Tarif­ver­trägen gere­gelt sind, gelten sie künftig auch für ent­sandte Arbeit­nehmer – und zwar in allen Bran­chen. Bis­lang galt dies nur für das Bau­ge­werbe.