Pflicht­ver­let­zung bei Abreißen der Tapete ohne Neu­ta­pe­zie­rung

Eine Pflicht­ver­let­zung des Mie­ters kann darin liegen, dass er – ohne anschlie­ßend neue Tapeten anzu­bringen – in der Miet­woh­nung vor­ge­fun­dene Tapeten ganz oder teil­weise ent­fernt. Anders stellt sich die Sach­lage dar, wenn die Tapeten ange­sichts ihres Alters und Zustandes ohnehin wertlos waren. Die Beweis­last trägt der Ver­mieter.

In einem vom Bun­des­ge­richtshof am 21.8.2019 ent­schie­denen Fall waren die Tapeten 30 Jahre alt, mehr­fach über­stri­chen und lösten sich bereits an meh­reren Stellen. Hier hatte der Ver­mieter gegen­über dem Mieter keinen Anspruch auf Scha­dens­er­satz für eine nicht durch­ge­führte Neu­ta­pe­zie­rung.