Ren­ten­paket auf den Weg gebracht

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 29.8.2018 den Ent­wurf eines Gesetzes über Leis­tungs­ver­bes­se­rungen und Sta­bi­li­sie­rung in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung (RV-Leis­tungs­ver­bes­se­rungs- und ‑Sta­bi­li­sie­rungs­ge­setz) beschlossen.

Mit dem Gesetz soll u. a. gere­gelt werden, dass der RV-Bei­trags­satz die Marke von 20 % bis zum Jahr 2025 nicht über­schreitet. Zusätz­lich wird eine Bei­trags­satz­un­ter­grenze von 18,6 % ein­ge­führt, um eine bes­sere Bei­trags­satz­ver­ste­ti­gung zu errei­chen. Ver­bes­se­rungen soll es auch bei Leis­tungen bei Erwerbs­min­de­rungen und bei der Aner­ken­nung von Kin­der­er­zie­hungs­zeiten geben.

Alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen pro Kind zusätz­lich einen halben Ren­ten­punkt gut­ge­schrieben bekommen. (Ein Ren­ten­punkt Ost = 30,69 €, ein halber 15,35 €; West 32,03 €, ein halber rund 16,02 € im Monat.)

Im Fokus stehen Ent­las­tungen von Beschäf­tigten mit geringem Ein­kommen bei den Sozi­al­ab­gaben. Dazu ist eine Anhe­bung der bis­he­rigen Ober­grenze in der Gleit­zone (450,01 € bis 850,00 €), in der Beschäf­tigte ver­rin­gerte Arbeit­neh­mer­bei­träge zahlen, auf 1.300 € geplant.