Vereine, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließen, sind nach einer
Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 17.5.2017 nicht gemeinnützig. Ihre
Gemeinnützigkeit scheitert daran, dass sie nicht darauf gerichtet ist,
„die Allgemeinheit” zu fördern.
Im entschiedenen Fall nahm eine Freimaurerloge nur Männer als Mitglieder
auf. Deshalb sprach der BFH dem Verein die Gemeinnützigkeit ab. Für
den Ausschluss von Frauen konnte der Verein keine zwingenden sachlichen Gründe
anführen.
Anmerkung: Das Urteil des BFH könnte sich auch auf Vereine wie z. B. Schützenbruderschaften,
Männergesangsvereine oder Frauenchöre auswirken, die Männer oder
Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen. Entsprechende
Satzungen sollten daher überprüft und eventuell überdacht werden.