Mit Urteil vom 30.8.2017 musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit der Überlassung
von Spieler/Trainer/Betreuer, die ein Sponsor bei sich als kaufmännische
Angestellte oder Repräsentanten eingestellt und an einen Verein als Spieler
kostenlos verliehen hatte, beschäftigen.
Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass im Vergütungsverzicht eine freigebige
Zuwendung des Dritten an den Verein liegt und damit den Verein als schenkungsteuerpflichtig
angesehen. In der Regel erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung gegen ein
angemessenes Entgelt. Ist dies nicht der Fall, liegt in dem Verzicht des Sponsors
auf die angemessene Vergütung eine Schenkung an den Fußballverein.
Anmerkung: Das Urteil des BFH kann auch für andere Sportarten von Bedeutung
sein. U. U. besteht hier zwingend Handlungsbedarf.