Spie­ler­über­las­sung kann Schen­kung­steuer aus­lösen

Mit Urteil vom 30.8.2017 musste sich der Bun­des­fi­nanzhof (BFH) mit der Über­las­sung
von Spieler/​Trainer/​Betreuer, die ein Sponsor bei sich als kauf­män­ni­sche
Ange­stellte oder Reprä­sen­tanten ein­ge­stellt und an einen Verein als Spieler
kos­tenlos ver­liehen hatte, beschäf­tigen.

Dabei kam er zu dem Ergebnis, dass im Ver­gü­tungs­ver­zicht eine frei­ge­bige
Zuwen­dung des Dritten an den Verein liegt und damit den Verein als schen­kung­steu­er­pflichtig
ange­sehen. In der Regel erfolgt eine Arbeit­neh­mer­über­las­sung gegen ein
ange­mes­senes Ent­gelt. Ist dies nicht der Fall, liegt in dem Ver­zicht des Spon­sors
auf die ange­mes­sene Ver­gü­tung eine Schen­kung an den Fuß­ball­verein.

Anmer­kung: Das Urteil des BFH kann auch für andere Sport­arten von Bedeu­tung
sein. U. U. besteht hier zwin­gend Hand­lungs­be­darf.