Staat­liche För­de­rungen und Unter­stüt­zungen wegen der Aus­wir­kungen durch den „Coro­na­virus”

Die Coro­na­virus-Epi­demie hat schwer­wie­gende Folgen für Men­schen und Unter­nehmen mit sich gebracht. Um Arbeits­plätze zu erhalten und Unter­nehmen zu schützen, beschloss die Bun­des­re­gie­rung ein umfang­rei­ches Bündel von Maß­nahmen.

Für den Erhalt der Arbeits­plätze wurde die Kurz­ar­beiter-Rege­lung ange­passt. Betrof­fene Unter­nehmen können Lohn­kosten und Sozi­al­ab­gaben von der Bun­des­agentur für Arbeit erstatten lassen, Leih­ar­beit­nehmer sind künftig ein­ge­schlossen und es müssen nur 10 % der Beschäf­tigten von Kurz­ar­beit betroffen sein, damit die Rege­lungen greifen.

Wei­tere Infor­ma­tionen unter www.arbeitsagentur.de

Über ihre Haus­banken erhalten Unter­nehmen den Zugang zu Kre­diten und Bürg­schaften bei der staat­li­chen KfW-Bank. Dazu will die Bun­des­re­gie­rung zusätz­liche Son­der­pro­gramme für alle ent­spre­chenden Unter­nehmen bei der KfW auf­legen.

Wei­tere Infor­ma­tionen unter www.kfw.de

Neben der finan­zi­ellen Unter­stüt­zung durch unkom­pli­zierte und güns­tige KfW-Kre­dite steht der Bund und die Länder auch sog. Solo-Selb­stän­digen, Künstler und Kleinst­un­ter­nehmen mit einem För­der­pro­gramm in Form von – nicht zurück­zu­zah­lenden – Zuschüssen zur Seite.

Auch für Künstler und Kul­tur­ein­rich­tungen sollen die spe­zi­ellen Belange des Kul­tur­be­triebs und der Krea­tiven mit­ein­be­zogen werden, wenn es um Unter­stüt­zungs­maß­nahmen und Liqui­di­täts­hilfen geht.

Für die Export­wirt­schaft will der Bund mit Garan­tien (sog. Her­mes­de­ckungen) eine fle­xible, effek­tive und umfas­sende Unter­stüt­zung bereit­stellen.

Wei­tere Infor­ma­tionen unter www.bmwi.de

Gleich­zeitig ist eine Reihe von steu­er­po­li­ti­schen Maß­nahmen auf den Weg gebracht worden, um die Liqui­dität bei Unter­nehmen zu ver­bes­sern (z. B. Stun­dungen von Steu­er­schulden und Ver­zicht auf Voll­stre­ckungs­maß­nahmen und Säum­nis­zu­schläge bis Ende des Jahres 2020). Des Wei­teren wurden die Vor­aus­set­zungen, um Vor­aus­zah­lungen von Steu­er­pflich­tigen anzu­passen, erleich­tert.

Bei den Steuern, die von der Zoll­ver­wal­tung ver­waltet werden (z. B. Ener­gie­steuer und Luft­ver­kehrs­steuer), ist die Gene­ral­zoll­di­rek­tion ange­wiesen worden, den Steu­er­pflich­tigen ent­ge­gen­zu­kommen. Glei­ches gilt für das Bun­des­zen­tralamt für Steuern, das für die Ver­si­che­rungs­steuer und die Umsatz­steuer zuständig ist.

Wei­tere Infor­ma­tionen unter www.bundesfinanzministerium.de