Steu­er­liche Maß­nahmen zur Errei­chung der Kli­ma­schutz­ziele bis 2030

Ein breites Maß­nah­men­bündel aus Inno­va­tionen, För­de­rung, gesetz­li­chen Stan­dards und Anfor­de­rungen sowie einer Beprei­sung von Treib­haus­gasen soll dazu bei­tragen, die vor­ge­ge­benen Kli­ma­schutz­ziele zu errei­chen. Dazu sind auch steu­er­liche Maß­nahmen über das Gesetz zur Umset­zung des Kli­ma­schutz­pro­gramms 2030 im Steu­er­recht vor­ge­sehen, die die Lenk­wir­kung zur Zie­leer­rei­chung ver­stärken soll. Dazu gehören u. a.:

  • Anhe­bung der Ent­fer­nungs­pau­schale ab 2021 für Fern­pendler ab dem 21sten km auf 0,35 €, befristet bis zum 31.12.2026.
  • Ein­füh­rung einer Mobi­li­täts­prämie auf Antrag in Höhe von 14 % der erhöhten Pend­lerpau-schale für Steu­er­pflich­tige, deren zu ver­steu­erndes Ein­kommen unter dem Grund­frei­be­trag liegt.
  • Tech­no­lo­gie­of­fene steu­er­liche För­de­rung ener­ge­ti­scher Gebäu­de­sa­nie­rungs­maß­nahmen ab 2020. Durch einen Abzug von der Steu­er­schuld soll gewähr­leistet werden, dass Gebäu­de­be­sitzer aller Ein­kom­mens­klassen glei­cher­maßen von der Maß­nahme pro­fi­tieren. Geför­dert werden Ein­zel­maß­nahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Däm­mung von Dächern und Außen­wänden. Dem­nach können Steu­er­pflich­tige, die z. B. alte Fenster durch moderne Wär­me­schutz­fenster ersetzen, ihre Steu­er­schuld – ver­teilt über 3 Jahre – um 20 % (1. + 2. Jahr 7 %, 3. Jahr 6 %) der Kosten min­dern.
  • Ver­län­ge­rung der Dienst­wa­gen­re­ge­lung für die Nut­zung eines bat­te­rie­elek­tri­schen Fahr­zeuges oder eines Plug-in-Hybrid-Fahr­zeuges bis 2030. Die Dienst­wa­gen­steuer soll zukünftig dar­über hinaus für reine Elek­tro­fahr­zeuge bis zu einem Preis von 40.000 € von 0,5 % auf 0,25 % abge­senkt werden. Zudem ver­län­gert sich die Kfz-Steu­er­be­freiung zum 31.12.2025. Die auf 10 Jahre befris­tete Dauer der Steu­er­be­freiung wird bis 31.12.2030 begrenzt.
  • Ver­län­ge­rung der Kauf­prämie ab 2021 für Pkw mit Elektro‑, Hybrid- und Was­ser­stoff-/Brenn­stoff­zel­len­an­trieb bis Ende 2025 und Anhe­bung der Prämie für Autos unter 40.000 € von 4.000 € auf 6.000 € für rein elek­trisch betrie­bene Pkw und von 3.000 € auf 4.500 € für sog. Plug-in-Hybride. Reine E‑Autos mit einem Lis­ten­preis über 40.000 € sollen künftig mit 5.000 € und Plug-in-Hybride mit 4.000 € bezu­schusst werden. Pkws, die mehr als 65.000 € kosten, werden nicht geför­dert.
  • Stär­kere Aus­rich­tung der Kfz-Steuer an den CO2-Emis­sionen bei Neu­wa­gen­zu­las­sungen ab 1.1.2021.
  • Erhö­hung der Luft­ver­kehrs­ab­gabe zum 1.4.2020 und Redu­zie­rung der Mehr­wert­steuer auf Bahn­fahr­karten im Fern­ver­kehr von 19 % auf 7 %.

Neben den steu­er­li­chen Maß­nahmen sind eine große Anzahl an Rege­lungen zur Ver­bes­se­rung des Kli­ma­schutzes wie z. B. die Ein­füh­rung eines Emis­si­ons­han­dels, eine Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude, eine Aus­tausch­prämie mit einem För­der­an­teil von 40 % für ein neues, effi­zi­en­teres Heiz­system, die Sen­kung der Strom­kosten u. v. m. vor­ge­sehen.

Über die ein­zelnen Rege­lungen werden wir Sie bei Vor­liegen detail­lierter Infor­ma­tionen unter­richten.

Anmer­kung: Der Bun­desrat hat das Gesetz am 29.11.2019 abge­lehnt und den Ver­mitt­lungs­aus­schuss ange­rufen. Wie es hier wei­ter­geht, steht zzt. noch nicht fest.