Viele steu­er­liche Ände­rungen durch neue Geset­zes­in­itia­tiven ab 2020

Die Bun­des­re­gie­rung hat eine Viel­zahl ver­schie­dener Geset­zes­in­itia­tiven auf den Weg gebracht, die zum größten Teil schon im Jahr 2020 greifen sollen. Damit will sie die im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­barten und wei­tere zwin­gende Rege­lungen umsetzen. Dazu gehören u. a.:

  • Ein Geset­zes­paket zur Reform der Grund­steuer
  • Das Gesetz zur wei­teren steu­er­li­chen För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­lität
    (sog. Jah­res­steu­er­ge­setz 2019)
  • Steu­er­liche Ver­bes­se­rungen zur Stär­kung des Ehren­amts
  • Steu­er­liche Maß­nahmen zur Errei­chung der Kli­ma­schutz­ziele bis 2030
  • III. Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz
  • Gesetz zur steu­er­li­chen För­de­rung von For­schung und Ent­wick­lung
  • Gesetz zur Rück­füh­rung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags

Über die für Sie rele­vanten Neu­re­ge­lungen werden wir im Rahmen der ein­zelnen Geset­zes­ver­läufe mit diesem Infor­ma­ti­ons­schreiben weiter berichten.