Steu­er­liche Ver­bes­se­rungen zur Stär­kung des Ehren­amtes geplant

Das Nie­der­säch­si­sche Finanz­mi­nis­te­rium hat Ände­rungen zur Stär­kung des Ehren­amtes bekannt gegeben, die in das sog. Jah­res­steu­er­ge­setz 2019 ein­fließen sollen.

Danach soll die Übungs­lei­ter­pau­schale von 2.400 € auf 3.000 € ansteigen. Diese betrifft die­je­nigen, welche als Übungs­leiter, Betreuer, Aus­bilder, Erzieher o. Ä. tätig sind. Wer sich ehren­amt­lich enga­giert und dafür eine Ver­gü­tung oder Ent­schä­di­gung erhält, kann eine Ehren­amts­pau­schale in Höhe von 840 € anstelle von 720 € im Jahr ansetzen, zum Bei­spiel für Tätig­keiten in kul­tu­rellen Ein­rich­tungen oder Sport­ver­einen, soweit es sich dabei nicht um Übungs­lei­ter­tä­tig­keiten han­delt.

Bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € (zuvor 200 €) reicht ein ver­ein­fachter Spen­den­nach­weis wie z. B. eine Buchungs­be­stä­ti­gung, soweit alle not­wen­digen Infor­ma­tionen daraus ersicht­lich sind. Sel­biges gilt auch bei Spenden in Kata­stro­phen­fällen.

Ein Verein, der wie ein nor­maler Gewer­be­be­trieb am Wirt­schafts­leben teil­nimmt, hat Kör­per­schaft- und Gewer­be­steuer zu zahlen. Aller­dings besteht für die wirt­schaft­li­chen Geschäfts­be­triebe eine Ein­nahmen-Frei­grenze von 35.000 €, welche jetzt auf 45.000 € ange­hoben werden soll.